Wann liegt ein Obstruktives Schlafapnoesyndrom vor?
Ein Obstruktives Schlafapnoesyndrom liegt vor bei einem Mindestkriterium von 5 Apnoephasen je Stunde Schlafzeit, von jeweils mindestens 10 Sekunden Dauer.
Auch könnte extremes lautes und/oder unregelmäßiges Schnarchen oder vom Partner beobachtete Atempausen während des Schlafes ein Hinweis auf Schlafapnoe sein.
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Hier finden Sie wichtige Informationen über Atemluftbefeuchter (Ein Dankeschön geht an die Firma Fisher&Paykel)
Folgen der Schlafapnoe:
Können sein: -Bluthochdruck
-Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinfarkt, Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz)
-Atherosklerose (Arterienverkalkung) (Schlaganfall)
-Tagesmüdigkeit
-Konzentrationsschwäche
-Morgendlicher Kopfschmerz oder Schwindel
-Depressionen
-Potenzstörung (bei Männern)
-und vieles mehr
Bei Patienten mit schwerer UNBEHANDELTER Schlafapnoe kann die Mortalität (Sterblichkeit)
Gegenüber erfolgreich behandelten Patienten erheblich erhöht sein.
Kann mir geholfen werden?
Die Schlafapnoe ist eine Krankheit, die so alt ist wie die Menschheit. Sie stellt Heute kein Behandlungsproblem mehr dar. Mit der so genannten n-CPAP Therapie (Kontinuierliche nasale Überdruck- „Beatmung“), lässt sich das Schlafapnoesyndrom sehr gut behandeln, dadurch kann die Sterblichkeitsrate erheblich gesenkt werden. Außerdem wirkt sich die Therapie positiv auf den gesamten Organismus aus. So kann z.B. der Blutdruck wieder normalisiert werden, die Tagesmüdikeit verschwindet und die oben genannten Folgen der Schlafapnoe werden gelindert oder verschwinden sogar ganz. Ein neues Leben beginnt!
Wie wird mit geholfen?
Die Primärversorgung von Patienten mit Beschwerden des nicht erholsamen Schlafs liegt in den Händen des Hausarztes. Da es siech hierbei um ein sehr komplexes Problem handelt, muß der Hausarzt seine Lotsenfunktion wahrnehmen und Sie ggf. an einen Facharzt überweisen.
Fachärzte können sein: Internisten, Pneumologen (Lungenfachärzte), HNO-Ärzte, Neurologen mit entsprechender Schlafmedizinischer Qualifikation oder ein Somnologe (Schlafmediziner).
Eine klare und definierte Diagnose kann jedoch nur in einem Schlafmedizinischen-Zentrum (Schlaflabor) erfolgen.
Der Weg zur Diagnose und Therapie ist in der „Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß
§ 135 Abs. 2 SGB V“ geregelt und am 1. April 2005 in Kraft getreten.
In Deutschland stehen uns ca. 280 Schlaflabore zur Verfügung, davon alleine 70 in NRW.
Die Qualitätssicherung und Weiterbildung der Schlafmedizinischen Zentren und des Fachpersonals wird von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) sichergestellt.
Warum Selbsthilfe?
Die Selbsthilfegruppe stellt das notwendige Bindeglied zwischen Arzt, (Schlaflabor) Gerät Hersteller, Versorgungs- und Serviceunternehmen sowie der Krankenkassen dar.
Wir helfen...
Wir vermitteln...
Wir forschen...
Wir wissen wovon wir reden, denn wir sind betroffen!

Quelle: Robert Koch Institut Berlin Statistisches Bundesamt
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